Günstig gekauft – teuer zurückgezahlt? Die Wahrheit über Luxusuhren-Importe

Günstig gekauft – teuer zurückgezahlt? Die Wahrheit über Luxusuhren-Importe

Warum ein Uhren-Schnäppchen aus dem Ausland zum Problem werden kann

 

Ein Rolex-Schnäppchen aus den USA, eine AP aus Dubai oder eine Patek aus der Schweiz – klingt verlockend? Viele Luxusuhrenangebote aus dem Ausland wirken auf den ersten Blick unschlagbar günstig. Doch wer beim Import die Einfuhrumsatzsteuer umgeht oder trickst, riskiert mehr als nur Ärger beim Zoll.

 

Zollkontrolle nach dem Urlaub – und plötzlich wird’s teuer

 

Ein beliebter Trick: Die Uhr wird einfach am Handgelenk getragen und bei der Rückreise nicht deklariert. Doch auch so gilt sie als eingeführt – und damit steuerpflichtig. Wer sie nicht anmeldet, begeht Steuerhinterziehung. Und ja: Der Zoll schaut ganz genau hin – nicht nur bei nagelneuen Uhren, sondern auch bei gebrauchten.

 

Händlertricks: Wenn die Steuer einfach „vergessen“ wird


Auch scheinbar seriöse Händler schummeln. Zum Beispiel, indem sie Uhren aus anderen EU-Ländern einkaufen und sie in Deutschland weiterverkaufen – ohne Umsatzsteuer. Was harmlos klingt, kann rechtlich schnell zur Falle werden – für Käufer und Verkäufer.

 

Welche Folgen drohen bei illegalem Uhrenimport?

 

Wirst du erwischt, drohen ernsthafte Konsequenzen:

 

  • Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

  • Empfindliche Geldstrafen

  • Ein Eintrag im Führungszeugnis

 

Alles nur, weil man vielleicht 1.000 bis 2.000 € sparen wollte. Lohnt sich das wirklich?

 

Luxusuhren sicher kaufen – so geht’s richtig


Bei MWB Watches garantieren wir:

 

  • Korrekt versteuerte und legal eingeführte Luxusuhren

  • Persönliche Beratung & rechtssichere Abwicklung

 

💡 Unser Tipp: Achte beim Uhrenkauf nicht nur auf den Preis – sondern auf die Herkunft, die Dokumentation und die steuerliche Abwicklung. Nur so bleibt dein Investment sicher.

 


 

Häufige Fragen (FAQ)

 

Muss ich auch beim Tragen einer Uhr die Einfuhr melden?

Ja. Auch getragene Uhren gelten bei der Rückkehr nach Deutschland als eingeführt – und sind damit steuerpflichtig.


Was passiert, wenn ich beim Zoll auffliege?

Je nach Fall: Nachzahlung der Einfuhrumsatzsteuer, Bußgeld, im schlimmsten Fall sogar Strafverfahren.

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