Luxusuhr am Handgelenk — Uhrenversicherung bei MWB Watches

Uhrenversicherung

Uhrenversicherung für Luxusuhren

Für Uhren, die mehr bedeuten als die Uhrzeit. Was eine Police kostet, was die Hausratversicherung nicht abdeckt und wie Sie die Versicherungssumme richtig ansetzen.

Allgefahren-Deckung
Weltweites Tragerisiko
Vereinbarte Werte
Kein Selbstbehalt für gelistete Uhren

Beitragsrechner

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Eine Uhrenversicherung mit Allgefahren-Deckung kostet rund 2 bis 4 Prozent des Uhrenwerts pro Jahr. Bei einer Uhr für 10.000 Euro sind das etwa 220 bis 340 Euro im Jahr. Wo genau Sie landen, entscheiden zwei Größen: wie die Uhr verwahrt wird und wie oft sie das Haus verlässt.

Der Beitragsrechner wird gerade aktualisiert Wir stimmen die Police derzeit mit unserem Versicherungspartner neu ab. Bis die neuen Konditionen feststehen, zeigen wir hier keine Beitragsschätzung an. Ihre Anfrage erreicht uns unverändert, und Sie erhalten eine persönliche Einschätzung, sobald die neuen Werte vorliegen.

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Kosten

Was kostet eine Uhrenversicherung?

Was den Beitrag bewegt, und woran sich die Versicherungssumme bemisst.

Eine Uhrenversicherung mit Allgefahren-Deckung kostet rund 2 bis 4 Prozent des Versicherungswerts pro Jahr. Allgefahren heißt: Die Police zahlt auch, wenn Sie die Uhr schlicht verlieren oder liegen lassen, sie kommt für gelistete Stücke ohne Selbstbehalt aus und ersetzt zum vorab vereinbarten Wert. Wo im Korridor Sie landen, entscheiden zwei Dinge — wie die Uhr verwahrt wird, wenn Sie sie nicht tragen, und wie oft sie das Haus verlässt. Ein zertifizierter Safe kann den Satz bis auf etwa 1,5 Prozent drücken, tägliches Tragen im Ausland schiebt ihn Richtung 4 Prozent.

Der teuerste Fehler ist nicht der Beitrag, sondern die Versicherungssumme. Die meisten versichern zum Kaufpreis, während gefragte Referenzen deutlich über ihrem einstigen Listenpreis gehandelt werden — und diese Differenz trägt der Besitzer, nicht der Versicherer. Der zweite Punkt ist die Erstattungsgrundlage: Eine gelistete Uhr wird zum vorab vereinbarten Wert ersetzt, eine ungelistete nur gegen Wertnachweis im Nachhinein. Deshalb zählt die Werteliste am Ende mehr als der Prozentsatz.

Die Lösung

Eine Versicherung mit Gespür für Werte

Eine besondere Uhr ist Zeitmesser, Wertanlage, Sammlerstück und oft auch Erinnerung. Gemeinsam mit Douglas · Machat & Cie. bieten wir eine Versicherungslösung, die auf hochwertige Armbanduhren, Schmuck und gewachsene Sammlungen zugeschnitten ist.

Eine hochwertige Uhr braucht häufig mehr Schutz, als eine klassische Hausratversicherung bietet. Gerade beim Tragen, auf Reisen, bei einer versehentlichen Beschädigung oder beim Verlust bestehen in Standardverträgen erhebliche Deckungslücken oder sehr niedrige Entschädigungsgrenzen.

Beratung, Vertragsgestaltung und Betreuung übernimmt die Douglas · Machat & Cie. GmbH, ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Sitz in Wien, spezialisiert auf hochwertige Privatvermögen. Dort werden eigene Konzepte für Uhren, Schmuck, Kunst, Sammlungen und besondere Immobilien entwickelt, und im Schadenfall begleitet Sie ein persönlicher Ansprechpartner durch den gesamten Prozess. MWB stellt den Kontakt her und bringt die Bewertung ein — der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Makler beziehungsweise dem Versicherer zustande.

Was diese Lösung von einer gewöhnlichen Hausratversicherung unterscheidet

Ursachen aller Art statt benannter Gefahren

Versichert sind Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl, Verlust und sonstiges Abhandenkommen durch Ursachen aller Art. Es muss nicht eine von wenigen vorab benannten Gefahren wie Einbruch oder Feuer vorliegen.

Weltweites Tragerisiko

Für das Tragen und die vorübergehende Mitnahme außerhalb der vereinbarten Versicherungsorte kann weltweiter Schutz vereinbart werden — im Rahmen der in der Police festgelegten Sublimits.

Vereinbarte Werte

Für gelistete Uhren wird der Versicherungswert vorab festgelegt. Bei Totalschaden oder Abhandenkommen ist dieser Betrag die Entschädigungsgrundlage.

Vorsorge für Wertzuwächse

Für Wertsteigerungen und Neuerwerbungen ist eine automatische Vorsorgesumme von 25 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme vorgesehen, sofern der Makler bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode informiert wird.

Kein Selbstbehalt für gelistete Werte

Für einzeln aufgeführte Wertgegenstände ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Für ungelistete Werte kann ein allgemeiner Selbstbehalt vereinbart werden; die Höhe wird im Angebot und in der Police ausgewiesen.

Persönliche Schadenbegleitung

Der gesamte Geschäftsverkehr mit dem Versicherer läuft über Douglas · Machat. Keine anonyme Schadenhotline, sondern ein Ansprechpartner von der Meldung bis zur Auszahlung.

Versichert werden können unter anderem

  • Besondere Luxusuhren
  • Umfangreiche Uhrensammlungen
  • Schmuck und Edelsteine
  • Gold-, Platin- und Silbergegenstände
  • Kunst- und Designgegenstände
  • Oldtimer und Sportwagen
  • Hochwertige Immobilien und deren Inhalt
  • Weitere Sammler- und Liebhaberobjekte

Versicherungssummen, Tragerisiko und Sicherheitsanforderungen werden an den tatsächlichen Wert und die persönliche Nutzung angepasst.

Aus der Praxis

Was das für echte Referenzen bedeutet

Vier Modelle, die wir regelmäßig handeln, mit realistischem Marktwert und dem daraus folgenden Beitragskorridor bei Allgefahren-Deckung.

Rolex

Submariner Date 126610LN

Marktwert 12.000 €

Listenpreis 10.500 €

270 – 410 € pro Jahr, Allgefahren-Deckung

Rolex

Cosmograph Daytona 116500LN

Marktwert 28.000 €

Listenpreis 14.800 €

620 – 960 € pro Jahr, Allgefahren-Deckung

Audemars Piguet

Royal Oak 15500ST

Marktwert 35.000 €

Listenpreis 24.200 €

780 – 1.200 € pro Jahr, Allgefahren-Deckung

Patek Philippe

Nautilus 5711/1A

Marktwert 90.000 €

Listenpreis 32.000 €

1.730 – 2.810 € pro Jahr, Allgefahren-Deckung

Schäden passieren nicht im Safe.

Die Uhr, die nach dem Schwimmen auf dem Nachttisch des Hotelzimmers liegen bleibt. Der Sturz vom Waschtisch auf Steinboden, zwei Wochen nach dem Kauf. Das Handgelenk, das in einer fremden Innenstadt zu lange sichtbar war.

Keiner dieser Fälle passiert zu Hause. Genau dort endet aber die Hausratversicherung.

Drei Fälle und wer zahlt

Die Szenarien, die wir am häufigsten hören, wenn ein Kunde nach einem Schaden anruft.

Am Handgelenk entrissen, im Ausland

Eine Stahl-Sportuhr wird auf Reisen in einer belebten Innenstadt vom Arm gerissen. Die Uhr ist in Sekunden weg, es gibt keinen Einbruch und keinen verschlossenen Raum.

Hausratversicherung: zahlt in der Regel nicht, der Schaden liegt außer Haus Eigene Uhrenpolice: das vereinbarte weltweite Tragerisiko greift, bis zur in der Police festgelegten Grenze

Sturz mit Glas- und Lünettenschaden

Die Uhr rutscht vom Tisch auf Steinboden. Saphirglas gerissen, Lünette verzogen, das Werk muss zum Service. Gestohlen wurde nichts, es ist ein reiner Sachschaden.

Hausratversicherung: nein, Beschädigung ist keine versicherte Gefahr Eigene Uhrenpolice: plötzliche Beschädigung ist versicherbar, Reparatur- und Wiederherstellungskosten werden ersetzt

Einbruch, mehrere Uhren im Safe

Einbrecher öffnen die Wohnung und nehmen einen Safe mit vier Uhren im Gesamtwert von 80.000 Euro mit. Die Hausrat-Versicherungssumme beträgt 120.000 Euro.

Hausratversicherung: zahlt teilweise, die Wertsachengrenze von 20 bis 30 Prozent endet bei rund 24.000 bis 36.000 Euro Eigene Uhrenpolice: zahlt für gelistete Uhren den vereinbarten Wert, auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet

Wo auch eine eigene Police Grenzen hat

Für Hotel- und Zimmersafes gilt ein eigenes Sublimit. Ein einfacher Zimmersafe hat üblicherweise eine niedrigere Grenze als ein zertifizierter Wertschutzschrank. Bei Diebstahl aus einem Fahrzeug werden dessen Verschluss und die Verwahrung der Uhr geprüft. Ein Sublimit von 25.000 EUR kann vereinbart werden. Für offen liegende oder nur einfach verschlossene Uhren gelten niedrigere Grenzen als für die Verwahrung im zertifizierten Safe.

Maßgeblich sind die in Ihrer Police vereinbarten Sublimits. Die Punkte oben beschreiben das Muster, nicht Ihren Vertrag.

Ratgeber

Hausrat oder Uhrenversicherung?

Wo die Standardpolice endet und eine eigene beginnt.

Kriterium Hausrat Uhrenpolice
Schutz außer Haus Selten, meist nur in der Wohnung Ja, als vereinbartes weltweites Tragerisiko
Wertsachengrenze 20 bis 30 % der Versicherungssumme Keine Pauschalgrenze, es gilt die vereinbarte Summe
Erstattungsbasis Zeitwert Vereinbarter Wert für gelistete Uhren
Raub am Handgelenk Meist nicht Versichert
Beschädigung und Bruch Nicht gedeckt Versichert
Einfacher Verlust Nicht gedeckt Versichert
Unterversicherung Anteilige Kürzung möglich Verzicht auf den Einwand
Selbstbehalt Je nach Vertrag Keiner vorgesehen für gelistete Werte
Kosten pro Jahr ca. 40 EUR als Zusatzbaustein rund 2 bis 4 % des Werts

Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.

Luxusuhren sind in der normalen Hausratversicherung nur teilweise abgedeckt, und meist nicht so, wie Besitzer es erwarten. Drei Lücken tauchen in Gesprächen mit unseren Kunden immer wieder auf.

Die erste ist die Wertsachengrenze. Die meisten Policen deckeln Schmuck und Uhren pauschal auf einen Anteil der Versicherungssumme, typisch sind 20 bis 30 Prozent. Was darüber liegt, ist schlicht nicht versichert, egal wie sorgfältig die Uhr dokumentiert wurde.

Die zweite ist die Außer-Haus-Lücke. Die Hausratversicherung versichert Dinge in Ihrer Wohnung. Tragen Sie die Uhr in der Stadt, im Büro oder im Urlaub und sie wird dort gestohlen, greift der Schutz in aller Regel nicht. Genau dieses Trage-Risiko deckt nur eine Uhren- oder Wertsachenversicherung mit Außenversicherung ab.

Die dritte und teuerste ist der Zeitwert statt Marktwert. Viele Policen erstatten den Kaufpreis abzüglich Wertminderung. Bei einer Waschmaschine ergibt das Sinn. Bei gefragten Sportreferenzen von Rolex, Patek Philippe oder Audemars Piguet nicht, denn diese Uhren werden häufig deutlich über ihrem einstigen Listenpreis gehandelt. Wenn Ihre Police ersetzt, was Sie vor fünf Jahren gezahlt haben, und den heutigen Marktpreis ignoriert, tragen Sie die Differenz selbst.

An dieser Stelle schlägt Handelswissen das Versicherungswissen. Wir sehen jede Woche, zu welchen Preisen vergleichbare Referenzen tatsächlich den Besitzer wechseln — nachvollziehbar in unserem aktuellen Bestand. Genau diese Zahl gehört in die Police, nicht der Kaufpreis von vor fünf Jahren. Wie das dokumentiert wird und warum eine gelistete Uhr anders reguliert wird als eine ungelistete, steht weiter unten auf dieser Seite.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Vereinbarter Wert statt Zeitwert

Für wertvolle Stücke sollte die Police den Versicherungswert vorab festlegen. Diese eine Klausel entscheidet, ob Sie nach einem Schaden dieselbe Referenz tatsächlich wieder kaufen können.

Tragerisiko

Prüfen Sie, ob die Uhr auch außer Haus versichert ist und in welchen Ländern. Ohne diesen Baustein wirkt die Police nur zu Hause.

Safe- und Obhutspflichten

Ab einer gewissen Versicherungssumme können ein zertifizierter Safe nach EN 1143-1, eine bestimmte Sicherheitsklasse oder eine Einbruchmeldeanlage verlangt werden. Unrealistische Auflagen werden im Schadenfall zum Kürzungsgrund.

Sublimits

Die interessanten Zahlen stehen selten in der Hauptsumme: Hotelsafe, Fahrzeug und offene Verwahrung haben jeweils eigene Grenzen. Lassen Sie sich diese schriftlich geben.

Nachweispflichten

Fragen Sie, was der Versicherer als Wert- und Eigentumsnachweis akzeptiert. Rechnung, Fotos, Seriennummer und ein unabhängiges Zertifikat sind der übliche Satz.

Summe je Stück und gesamt

Bei Sammlungen zählen beide Grenzen: die je Uhr und die für die gesamte Police — und ob auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet wird.

Werteliste

Werte, die mit Ihrer Sammlung wachsen

Ob eine Uhr einzeln in der Police steht, entscheidet im Schadenfall über die Grundlage der Entschädigung.

Gelistete Uhr

Hersteller, Modell, Referenznummer und ein vereinbarter Versicherungswert stehen einzeln in der Police beziehungsweise Werteliste.

Bei Totalschaden gilt der vereinbarte Wert als Entschädigungsgrundlage Für gelistete Stücke ist kein Selbstbehalt vorgesehen

Ungelistete Uhr

Innerhalb einer gemeinsamen Versicherungssumme versichert, ohne einzeln benannt zu sein.

Flexibel, keine Einzelmeldung nötig Der Wert muss im Schadenfall anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden

Für besonders wertvolle oder seltene Uhren ist die Einzelauflistung deshalb regelmäßig die bessere Antwort.

Vereinbarter Wert

Der Betrag, der für eine bestimmte Uhr vor Vertragsabschluss festgelegt wird. Kommt sie vollständig abhanden oder wird zerstört, ist dieser Betrag die Entschädigungsgrundlage — begrenzt durch die vereinbarten Versicherungssummen und Sublimits.

Nicht der Kaufpreis

Entscheidend ist der Betrag, der nötig wäre, um zum Bewertungszeitpunkt eine Uhr gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei seltenen Modellen können Kaufpreis und Marktwert deutlich auseinanderliegen.

25 Prozent Vorsorge

Für Wertsteigerungen und Neuerwerbungen ist eine automatische Vorsorgesumme von 25 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme vorgesehen. Der Makler muss bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode informiert werden.

Unterversicherungsverzicht

Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung. Ein Schaden wird also nicht allein deshalb gekürzt, weil die Sammlung rechnerisch mehr wert ist als die vereinbarte Gesamtsumme. Höchstentschädigungen und Sublimits bleiben bestehen.

Schutz bei mangelhaftem Eigentumstitel

Muss eine nach Vertragsabschluss erworbene Uhr an den rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben werden, kann der finanzielle Verlust bis zur vereinbarten Höchstentschädigung versichert sein — Voraussetzung ist unter anderem die übliche Sorgfalt beim Kauf.

Familie mitversichert

Weitere Personen können, gegebenenfalls gegen Mehrprämie, ausdrücklich als versicherte Personen aufgenommen werden. Auf einen Rückgriff gegen Versicherungsnehmer, Familienmitglieder und Lebenspartner verzichtet der Versicherer, sofern kein Vorsatz nachgewiesen wird.

Die Werteliste ist unsere Disziplin

Was der Versicherer für eine gelistete Uhr verlangt — Hersteller, Modell, Referenz- und Seriennummer, aktueller Wert, Fotos, Rechnung — ist genau das, was der MWB-CHECK ohnehin dokumentiert. Wir sehen jede Woche, zu welchen Preisen vergleichbare Referenzen tatsächlich den Besitzer wechseln, nachvollziehbar in unserem aktuellen Bestand. Diese Bewertung ist die Grundlage für Ihre Werteliste, für die Schadenregulierung und für den Tag, an dem Sie die Uhr in Kommission verkaufen möchten.

Zum MWB-CHECK

Schadenfall

Wenn etwas passiert ist

Der Ablauf vom ersten Anruf bis zur Auszahlung — und die Unterlagen, die unterwegs gebraucht werden.

Schritt 1

Schaden melden

Informieren Sie Douglas · Machat möglichst rasch. Von dort wird das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.

Schritt 2

Anzeige erstatten

Bei Diebstahl, Raub oder Verlust unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Beschädigte Uhren vor einer Reparatur nicht verändern, sofern keine Sofortmaßnahme zur Schadenminderung nötig ist.

Schritt 3

Unterlagen zusammenstellen

Zusammentragen, was Hergang, betroffenes Stück und Wert belegt. Die Liste unten deckt ab, was üblicherweise verlangt wird.

Schritt 4

Begutachtung

Schäden können durch einen geeigneten Sachverständigen begutachtet werden, und Sie dürfen einen eigenen hinzuziehen. Die Kosten einer vom Versicherer veranlassten Begutachtung trägt der Versicherer.

Schritt 5

Regulierung

Ist der Schaden dem Grund und der Höhe nach festgestellt und vom Versicherer freigegeben, sieht die Vereinbarung eine Regulierung innerhalb von sieben Werktagen vor. Geht der freigegebene Betrag nicht fristgerecht ein, ist eine Verzinsung in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes vorgesehen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar an den Versicherungsnehmer.

Unterlagen im Schadenfall

Eine Beschreibung des Schadenhergangs Ein Auszug aus der Werteliste, welche gelistete Uhr betroffen ist Fotos der Beschädigung Kaufbeleg oder Rechnung Zertifikat, Garantiekarte oder Stammbuchauszug Referenz- und Seriennummer Ein aktueller Wertnachweis Polizeiliche Anzeige oder Verlustmeldung Reparaturangebot oder Stellungnahme eines Fachbetriebs

Angefordert wird nur, was für die Prüfung des konkreten Schadenfalls tatsächlich gebraucht wird.

Totalschaden

Bei einer gelisteten Uhr wird der vereinbarte Wert ersetzt. Bei einer ungelisteten richtet sich die Entschädigung nach dem nachgewiesenen Wiederbeschaffungspreis einer Uhr gleicher Art und Güte. Mit vollständiger Entschädigung kann das Eigentum an der beschädigten oder wiederaufgefundenen Uhr auf den Versicherer übergehen.

Reparierbarer Schaden

Ersetzt werden die erforderlichen Reparatur- und Wiederherstellungskosten. Bleibt trotz fachgerechter Reparatur eine nachweisbare Wertminderung bestehen, kann auch diese berücksichtigt werden. Die Gesamtentschädigung ist durch den vereinbarten Wert begrenzt.

Die Uhr taucht wieder auf

Wurde bereits die volle Entschädigung gezahlt, geht die Uhr grundsätzlich in das Eigentum des Versicherers über. Sie behalten ein vertragliches Rückkaufrecht zum jeweils niedrigeren Betrag aus gezahlter Entschädigung oder Marktwert zum Zeitpunkt der Wiedererlangung, auszuüben binnen 60 Tagen nach der Information über den Fund.

Zusätzliche Kosten

Neben dem eigentlichen Sachschaden können weitere notwendige Kosten übernommen werden: Schadenminderung und Sicherung, Transport und Zwischenlagerung, Schlossänderungen, Reisen zur Wiederbeschaffung, Rechtsberatung sowie psychologische Betreuung nach Raub, Einbruch oder Feuer. Es gelten die in den Bedingungen festgelegten Höchstbeträge.

Vertrag

Vertrag und persönliche Betreuung

Was der Vertrag regelt und was Douglas · Machat für ein Angebot benötigt.

Selbstbehalt

Für einzeln gelistete Wertgegenstände ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Für ungelistete Werte kann ein allgemeiner Selbstbehalt vereinbart werden; die Höhe wird im Angebot und in der Police ausgewiesen.

Kündigung

Nach der vorgesehenen Vertragsgestaltung kann der Versicherungsnehmer täglich kündigen. Der Versicherer kann den Vertrag zur jährlichen Hauptfälligkeit unter Einhaltung der vereinbarten Frist beenden.

Ihr Ansprechpartner

Der gesamte Geschäftsverkehr mit dem Versicherer läuft über Douglas · Machat — von der ersten Meldung über die Begutachtung bis zur Reparatur, Wiederbeschaffung oder Auszahlung.

Was für ein Angebot gebraucht wird

Hersteller und Modell Referenz- und Seriennummer Kaufpreis oder aktueller Wert Kaufbeleg oder Bewertung Aktuelle Fotos der Uhr und des gesamten Zubehörs Üblicher Aufbewahrungsort Vorhandener Safe und dessen Sicherheitsklasse Ob weltweites Tragerisiko gewünscht ist Angaben zu weiteren Uhren oder Wertgegenständen

Bei größeren Sammlungen wird gemeinsam eine passende Struktur für Werteliste, Aufbewahrung und Tragerisiko entwickelt.

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FAQ

Häufige Fragen zur Uhrenversicherung

Eine Versicherung mit Gespür für Werte

Was kostet eine Uhrenversicherung?
Eine Allgefahren-Deckung kostet rund 2 bis 4 Prozent des Versicherungswerts pro Jahr. Für eine Uhr im Wert von 10.000 Euro sind das im Regelfall etwa 220 bis 340 Euro jährlich. Zwei Größen bewegen den Beitrag: wie die Uhr verwahrt wird, wenn Sie sie nicht tragen, und wie oft sie das Haus verlässt. Ein zertifizierter Safe kann den Satz auf etwa 1,5 Prozent drücken, tägliches Tragen im Ausland schiebt ihn Richtung 4 Prozent.
Warum benötige ich für meine Uhr eine eigene Versicherung?
Weil eine hochwertige Uhr häufig mehr Schutz benötigt, als eine klassische Haushaltsversicherung bietet. Gerade beim Tragen, auf Reisen, bei einer versehentlichen Beschädigung oder beim Verlust bestehen in Standardverträgen erhebliche Deckungslücken oder sehr niedrige Entschädigungsgrenzen.
Sind Uhren in der Hausratversicherung versichert?
Zu Hause meist ja, aber nur bis zu einer Wertsachengrenze, die häufig bei 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme liegt. Sobald Sie die Uhr außer Haus tragen, greift dieser Schutz in der Regel nicht mehr.
Kann man Luxusuhren versichern?
Ja. Spezialisierte Uhren- und Wertsachenversicherungen sind genau dafür gemacht. Auch Gebrauchtuhren sind versicherbar, und maßgeblich ist der aktuelle Marktwert, nicht die ursprüngliche Rechnung.
Welche Versicherung deckt Uhren ab?
Für die Uhr am Handgelenk ist eine eigene Uhren- oder Wertsachenversicherung mit Tragerisiko zuständig. Die Hausratversicherung deckt die Uhr in der Wohnung ab, und auch dort nur bis zu einer Grenze.
Wer steht hinter der Versicherungslösung?
Beratung, Vertragsgestaltung und Betreuung übernimmt die Douglas · Machat & Cie. GmbH, ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Sitz in Wien, spezialisiert auf hochwertige Privatvermögen. MWB stellt den Kontakt her und bringt die Bewertung ein. Der Versicherungsvertrag kommt zwischen Ihnen und dem Makler beziehungsweise dem jeweiligen Versicherer zustande.
Für wen ist die Uhrenversicherung gedacht?
Für Menschen, die eine besondere Uhr besitzen, und speziell für Sammler mit mehreren Stücken. Neben Uhren können unter anderem Schmuck und Edelsteine, Gold-, Platin- und Silbergegenstände, Kunst- und Designgegenstände, Oldtimer sowie weitere Sammler- und Liebhaberobjekte einbezogen werden.
Was unterscheidet das von einer gewöhnlichen Haushaltsversicherung?
Im Mittelpunkt steht keine standardisierte Deckung, sondern ein Allgefahren-Konzept: Schutz gegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Verlust und Abhandenkommen, weltweites Tragerisiko, vereinbarte Werte, Vorsorge für Wertsteigerungen, Unterversicherungsverzicht, kein Selbstbehalt für gelistete Werte und persönliche Begleitung im Schadenfall. Was im Einzelfall gilt, ergibt sich aus der individuell vereinbarten Police.
Ist eine Uhrenversicherung sinnvoll?
Sie lohnt sich, sobald Sie die Uhr regelmäßig außer Haus tragen. Bleibt die Uhr fast immer im Safe, kann eine Wertsachen-Erweiterung der Hausratversicherung die günstigere Antwort sein.
Was kostet es, eine Rolex zu versichern?
Bei einem Marktwert von rund 12.000 Euro liegt der Jahresbeitrag für eine Allgefahren-Deckung im Regelfall bei etwa 270 bis 410 Euro. Entscheidend ist der aktuelle Marktwert, der bei gefragten Referenzen deutlich über dem einstigen Listenpreis liegen kann.

Was ist versichert?

Gegen welche Gefahren ist meine Uhr versichert?
Versicherte Uhren sind grundsätzlich gegen Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl, Verlust und sonstiges Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert. Es müssen nicht einzelne, vorab benannte Gefahren wie Einbruch oder Feuer vorliegen. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich auch bei anderen plötzlich und unvorhergesehen eintretenden Ereignissen, sofern kein ausdrücklicher Ausschluss greift.
Ist meine Uhr auch versichert, wenn ich sie verliere?
Ja. Verlust und sonstiges Abhandenkommen können vom Versicherungsschutz umfasst sein. Maßgeblich sind das vereinbarte weltweite Tragerisiko, die persönliche Verwahrung und die in der Police festgelegten Versicherungssummen und Sublimits.
Was passiert, wenn mir meine Uhr herunterfällt?
Eine plötzlich eintretende Beschädigung, etwa durch einen Sturz, ist grundsätzlich versicherbar. Das kann Schäden an Glas, Gehäuse, Armband oder Uhrwerk betreffen. Nicht versichert sind gewöhnliche Gebrauchsspuren, altersbedingter Verschleiß und Schäden, die allein durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
Sind auch selbst verursachte Missgeschicke versichert?
Grundsätzlich ja. Die Versicherung umfasst auch unvorhergesehene Schäden, die durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit entstehen. Nach den vorgesehenen Bedingungen verzichtet der Versicherer sogar auf den Einwand einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Vorsätzlich verursachte Schäden bleiben ausgeschlossen.
Sind technische Defekte an meiner Uhr versichert?
Plötzlich und unvorhergesehen eintretende technische oder mechanische Schäden können im Rahmen der Klausel für technische Defekte versichert sein. Nicht versichert sind insbesondere gewöhnlicher Verschleiß, mangelnde Wartung, bereits bekannte Fehler, vorhersehbare altersbedingte Veränderungen und Schäden, für die der Hersteller oder Lieferant gesetzlich oder vertraglich einzustehen hat. Ob ein technischer Schaden gedeckt ist, wird anhand seiner konkreten Ursache geprüft.
Ist meine Uhr weltweit versichert?
Ja. Für das Tragen und die vorübergehende Mitnahme außerhalb der vereinbarten Versicherungsorte kann weltweiter Versicherungsschutz vereinbart werden. Dabei gelten die in der Police festgelegten Sublimits und Verwahrungsvoraussetzungen. Wird eine Uhr dauerhaft an einem weiteren Wohnsitz aufbewahrt, sollte dieser Ort ausdrücklich in die Police aufgenommen werden.
Was genau bedeutet Tragerisiko?
Das Tragerisiko gilt, wenn eine versicherte Person die Uhr bestimmungsgemäß trägt oder sie in persönlichem Gewahrsam in einem geeigneten Behältnis sicher mitführt, also im unmittelbaren Einflussbereich und jederzeit zugänglich. Damit kann die Uhr beim Restaurantbesuch, auf einer Geschäftsreise, im Urlaub oder bei einer Veranstaltung versichert sein, bis zur individuell vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Ist die Uhr auch im Urlaub versichert?
Ja, der Versicherungsschutz kann auch auf Reisen weltweit gelten. Je nachdem, ob die Uhr getragen, persönlich mitgeführt oder in einem Hotel- beziehungsweise Zimmersafe verwahrt wird, können unterschiedliche Entschädigungsgrenzen gelten. Ein einfacher Zimmersafe besitzt üblicherweise eine niedrigere Grenze als ein zertifizierter Wertschutzschrank.
Kann ich meine Uhr im Hotelzimmer zurücklassen?
Das ist grundsätzlich möglich, sofern die Uhr entsprechend den vertraglichen Vorgaben sicher verwahrt wird. Für Hotel- und Zimmersafes wird in der Police ein eigenes Sublimit vereinbart. Hochwertige Uhren sollten nicht offen im Hotelzimmer oder lediglich im Reisegepäck zurückgelassen werden.
Ist meine Uhr im Auto versichert?
Das hängt von der konkreten Situation und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wertgegenstände sollten nicht sichtbar oder in einem unverschlossenen Fahrzeug zurückgelassen werden. Bei einem Diebstahl aus einem Fahrzeug werden insbesondere dessen Verschluss, die Verwahrung der Uhr und die Umstände des Schadenfalls geprüft. Ein Sublimit von 25.000 Euro kann vereinbart werden.
Muss ich meine Uhr zu Hause in einem Safe aufbewahren?
Das richtet sich nach dem Wert der Uhr beziehungsweise der Sammlung und nach der gewünschten Versicherungssumme. Für höhere Werte können bestimmte Anforderungen gelten, beispielsweise ein zertifizierter Safe nach EN 1143-1, eine bestimmte Widerstands- oder Sicherheitsklasse, eine Einbruchmeldeanlage oder eine Aufschaltung zu einem Wachdienst oder zur Polizei. Welche Sicherungen erforderlich sind, wird vor Vertragsabschluss transparent festgelegt.
Ist meine Uhr auch außerhalb des Safes versichert?
Ja, jedoch gelten für offen liegende oder nur einfach verschlossene Uhren häufig niedrigere Entschädigungsgrenzen als für die Verwahrung in einem zertifizierten Safe. Die Grenzen können außerdem davon abhängen, ob der Versicherungsort über eine Einbruchmeldeanlage verfügt.
Was ist nicht versichert?
Auch eine Allgefahren-Versicherung hat Grenzen. Nicht versichert sind insbesondere vorsätzlich herbeigeführte Schäden, gewöhnlicher Verschleiß und altersbedingte Veränderungen, Schäden durch den üblichen Ge- und Verbrauch, allmähliche Einwirkungen wie Rost oder Oxidation, bekannte Vorschäden und deren Vergrößerung, bestimmte Garantie- und Gewährleistungsfälle, behördliche Beschlagnahme sowie Kriegs-, Kernenergie- und bestimmte Cyberrisiken. Die vollständigen Ausschlüsse ergeben sich aus der jeweiligen Police und den vereinbarten Bedingungen.

Werte, die mit Ihrer Sammlung wachsen

Auf welche Summe soll ich meine Uhr versichern?
Auf den aktuellen Wiederbeschaffungswert, nicht auf den Kaufpreis. Bei gefragten Sportreferenzen liegt der Marktwert oft über dem einstigen Listenpreis. Wer zum Kaufpreis versichert, ist im Schadenfall unterversichert.
Was ist der Unterschied zwischen einer gelisteten und einer ungelisteten Uhr?
Eine gelistete Uhr wird mit Hersteller, Modell, Referenznummer und einem bestimmten Versicherungswert einzeln in der Police beziehungsweise Werteliste erfasst. Bei einem Totalschaden gilt grundsätzlich dieser vereinbarte Wert als Entschädigungsgrundlage. Eine ungelistete Uhr ist innerhalb einer gemeinsamen Versicherungssumme versichert, ihr Wert muss im Schadenfall jedoch anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden. Für besonders wertvolle oder seltene Uhren ist eine Einzelauflistung daher regelmäßig sinnvoll.
Was bedeutet vereinbarter Wert?
Der vereinbarte Wert ist der Betrag, der für eine bestimmte Uhr vor Vertragsabschluss festgelegt wird. Kommt die Uhr vollständig abhanden oder wird sie zerstört, bildet dieser Betrag grundsätzlich die Entschädigungsgrundlage, begrenzt durch die vereinbarten Versicherungssummen und Sublimits. Das schafft Klarheit, insbesondere bei seltenen, eingestellten oder im Wert gestiegenen Modellen.
Muss der Versicherungswert dem Kaufpreis entsprechen?
Nein. Der ursprüngliche Kaufpreis und der aktuelle Wiederbeschaffungs- oder Marktwert können deutlich voneinander abweichen. Entscheidend ist, welcher Betrag erforderlich wäre, um zum Zeitpunkt der Bewertung eine Uhr gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei seltenen Modellen kann deshalb eine aktuelle Bewertung sinnvoll sein.
Was passiert, wenn der Wert meiner Uhr steigt?
Für Wertsteigerungen und Neuerwerbungen ist eine automatische Vorsorgesumme in Höhe von 25 Prozent der jeweils vereinbarten Versicherungssumme vorgesehen. Voraussetzung ist, dass Douglas · Machat spätestens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode über die Wertsteigerung oder den Neuerwerb informiert wird. Damit besteht ein Puffer, die regelmäßige Aktualisierung der Werteliste bleibt dennoch wichtig.
Ist eine neu gekaufte Uhr sofort mitversichert?
Neuerwerbungen können zunächst über die automatische Vorsorgesumme geschützt sein. Die neue Uhr sollte dennoch möglichst früh gemeldet werden. Hochwertige Einzelstücke werden anschließend mit ihrem Wert und den erforderlichen Angaben in den Vertrag aufgenommen.
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung. Dadurch wird ein Schaden nicht allein deshalb anteilig gekürzt, weil der tatsächliche Gesamtwert der versicherten Sammlung rechnerisch höher ist als die vereinbarte Gesamtversicherungssumme. Die in der Police vereinbarten Höchstentschädigungen und Sublimits bleiben bestehen.
Was passiert, wenn der Verkäufer gar nicht rechtmäßiger Eigentümer war?
Für solche Fälle enthält die Versicherung einen Schutz bei mangelhaftem Eigentumstitel. Muss eine nach Vertragsabschluss erworbene Uhr an den rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben werden, kann der finanzielle Verlust bis zur vereinbarten Höchstentschädigung versichert sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass beim Kauf die übliche Sorgfalt eingehalten wurde. Diese Leistung ist besonders für Sammler interessant, die am internationalen Sekundärmarkt kaufen.
Kann ich mehrere Uhren gemeinsam versichern?
Ja. Einzelne Uhren können mit vereinbarten Werten gelistet und zusätzlich durch eine gemeinsame Versicherungssumme für weitere, nicht einzeln aufgeführte Werte ergänzt werden. Bei größeren Sammlungen werden Aufbewahrung, Tragerisiko und Entschädigungsgrenzen individuell strukturiert.
Können auch Familienmitglieder versichert werden?
Ja. Weitere Personen können gegebenenfalls gegen Mehrprämie ausdrücklich als versicherte Personen in die Police aufgenommen werden. Das ist sinnvoll, wenn Ehepartner, Lebenspartner oder andere Familienmitglieder Uhren oder Schmuck aus der gemeinsamen Sammlung tragen. Verursacht ein Familienmitglied versehentlich einen Schaden, verzichtet der Versicherer grundsätzlich auf einen Rückgriff, sofern kein Vorsatz nachgewiesen wird.
Kann ich neben Uhren auch Schmuck und andere Wertgegenstände versichern?
Ja. Die Versicherung kann weit über Armbanduhren hinausgehen. Versicherbar sind insbesondere Schmuck, Juwelen, Edelsteine, Perlen, Gold-, Platin- und Silbergegenstände, Münzen, Medaillen, Briefmarken und weitere hochwertige Sammler- oder Liebhaberobjekte. Je nach Bedarf können auch wertvolle Handtaschen, historische Koffer, Kameras, Weine, Waffen und andere besondere Gegenstände in das Konzept aufgenommen werden.

Wenn etwas passiert ist

Was muss ich im Schadenfall tun?
Informieren Sie Douglas · Machat möglichst rasch über den Schaden. Bei Diebstahl, Raub oder Verlust sollte zusätzlich unverzüglich eine polizeiliche Anzeige erfolgen. Beschädigte Uhren sollten vor einer Reparatur nicht verändert werden, sofern keine Sofortmaßnahme zur Schadenminderung erforderlich ist. Das weitere Vorgehen wird anschließend mit Ihnen abgestimmt.
Welche Nachweise brauche ich im Schadensfall?
Je nach Schadenfall können erforderlich sein: eine Beschreibung des Schadenhergangs, ein Auszug aus der Werteliste mit der betroffenen gelisteten Uhr, Fotos der Beschädigung, Kaufbeleg oder Rechnung, Zertifikat, Garantiekarte oder Stammbuchauszug, Referenz- und Seriennummer, ein aktueller Wertnachweis, die polizeiliche Anzeige oder Verlustmeldung sowie ein Reparaturangebot oder eine Stellungnahme eines Fachbetriebs. Angefordert wird nur, was für die Prüfung des konkreten Falls gebraucht wird.
Was erhalte ich bei einem Totalschaden?
Bei einer gelisteten Uhr wird grundsätzlich der zuvor vereinbarte Wert ersetzt. Bei einer ungelisteten Uhr richtet sich die Entschädigung nach dem nachgewiesenen Wiederbeschaffungspreis einer Uhr gleicher Art und Güte. Maßgeblich bleiben die vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungen. Mit vollständiger Entschädigung kann das Eigentum an der beschädigten oder wiederaufgefundenen Uhr auf den Versicherer übergehen.
Was passiert bei einer reparierbaren Beschädigung?
Bei einem versicherten Teilschaden werden die erforderlichen Reparatur- und Wiederherstellungskosten ersetzt. Bleibt trotz fachgerechter Reparatur eine nachweisbare Wertminderung bestehen, kann auch diese berücksichtigt werden. Die Gesamtentschädigung ist mit dem vereinbarten Wert beziehungsweise dem maßgeblichen Wiederbeschaffungswert begrenzt.
Kann ich selbst einen Sachverständigen hinzuziehen?
Ja. Schäden können durch einen geeigneten Sachverständigen begutachtet werden, und auch der Versicherungsnehmer hat das Recht, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Kosten einer vom Versicherer veranlassten Begutachtung trägt der Versicherer.
Wie schnell wird ein Schaden ausbezahlt?
Sobald der Schaden dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt und vom Versicherer freigegeben ist, sieht die Vereinbarung eine Regulierung innerhalb von sieben Werktagen vor. Geht der freigegebene Betrag nicht innerhalb dieser Frist ein, ist eine Verzinsung in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes vorgesehen.
An wen wird die Entschädigung ausbezahlt?
Die Schadenzahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar an den Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann im Einzelfall auch eine Zahlung an eine andere versicherte Person oder einen berechtigten Dritten vereinbart werden.
Was passiert, wenn eine gestohlene Uhr später wiedergefunden wird?
Wurde bereits die volle Entschädigung gezahlt, geht die wiedererlangte Uhr grundsätzlich in das Eigentum des Versicherers über. Der ursprüngliche Eigentümer erhält jedoch ein vertragliches Recht, die Uhr zurückzukaufen. Der Kaufpreis entspricht dem jeweils niedrigeren Betrag aus der zuvor ausgezahlten Entschädigung oder dem angemessenen Marktwert zum Zeitpunkt der Wiedererlangung. Nach der Information über den Fund stehen 60 Tage zur Verfügung, um dieses Recht auszuüben.
Werden auch zusätzliche Kosten übernommen?
Bei einem versicherten Schaden können neben dem eigentlichen Sachschaden weitere notwendige Kosten übernommen werden, beispielsweise für Schadenminderung und Sicherungsmaßnahmen, Transport und Zwischenlagerung, Schlossänderungen, Reisen zur Wiederbeschaffung oder Wiedererlangung, Rechtsberatung sowie psychologische Betreuung nach Raub, Einbruch oder Feuer. Für einzelne Kostenarten gelten die in den Bedingungen festgelegten Höchstbeträge.

Vertrag und persönliche Betreuung

Gibt es einen Selbstbehalt?
Für gelistete Wertgegenstände ist in der angebotenen Lösung kein Selbstbehalt vorgesehen. Für ungelistete Werte kann ein allgemeiner Selbstbehalt vereinbart werden. Die konkrete Höhe wird im Angebot und in der Police ausgewiesen.
Kann ich den Vertrag kündigen?
Ja. Nach der vorgesehenen Vertragsgestaltung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich kündigen. Der Versicherer kann den Vertrag zur jährlichen Hauptfälligkeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beenden.
Was wird für ein Angebot benötigt?
Für eine erste Einschätzung sind in der Regel hilfreich: Hersteller und Modell, Referenz- und Seriennummer, Kaufpreis oder aktueller Wert, Kaufbeleg oder Bewertung, aktuelle Fotos der Uhr und des gesamten Zubehörs, der übliche Aufbewahrungsort, ein vorhandener Safe und dessen Sicherheitsklasse, das gewünschte weltweite Tragerisiko sowie Angaben zu weiteren Uhren oder Wertgegenständen. Bei größeren Sammlungen wird gemeinsam eine passende Struktur für Werteliste, Aufbewahrung und Tragerisiko entwickelt.
Wer unterstützt mich im Schadenfall?
Ihr Ansprechpartner bleibt Douglas · Machat. Der gesamte Geschäftsverkehr mit dem Versicherer erfolgt ausschließlich dort. Das bedeutet persönliche Begleitung statt anonymer Schadenhotline, von der ersten Meldung über die Begutachtung bis zur Reparatur, Wiederbeschaffung oder Auszahlung.
Worauf sollte ich beim Vergleich achten?
Auf fünf Punkte: Ersatz zu einem vereinbarten Wert statt zum Zeitwert, ein Tragerisiko für das Tragen unterwegs, realistische Safe- und Obhutspflichten, die Sublimits für Hotelsafe, Fahrzeug und offene Verwahrung sowie die Frage, ob auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet wird.

Zeit für den passenden Schutz

Ob erste Luxusuhr, seltenes Sammlermodell oder über Jahre gewachsene Kollektion — die Lösung wird an Ihre Werte, Ihre Aufbewahrung und Ihren Umgang mit den Uhren angepasst. Wenn Sie zuerst wissen möchten, was Ihre Uhr heute wert ist: Das ermitteln wir im MWB-CHECK.